Prämienentlastung, Kostenbremse, Impfpflicht Darum sagt Bundesrätin Baume-Schneider dreimal Nein

smi

5.4.2024

Bundesrat und Kantone teilen die Sorgen der Bevölkerung wegen der steigenden Krankenkassenprämien. Die Prämien-Entlastungs-Initiative und die Kostenbremse-Initiative seien aber das falsche Rezept dagegen.

smi

5.4.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat heute die Position des Bundesrats zu den drei Vorlagen bekannt gegeben, über die die Schweiz am 9. Juni abstimmt. 
  • Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP sei zu teuer, die Kostenbremse-Initiative der Mitte zu starr. Beide lösten das Problem nicht.
  • Dieser Ansicht ist auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren, deren Präsident Lukas Engelberger ebenfalls Stellung genommen hat.
  • Gesundheitsministerin Baume-Schneider empfiehlt den bundesrätlichen Gegenvorschlag zu beiden Initiativen.
  • Bundesrat und Kantone lehnen auch die «Stopp Impfpflicht»-Initiative ab.

Sowohl Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider als auch der oberste kantonale Gesundheitsdirektor, Lukas Engelberger, machten am Freitag in Bern vor den Medien deutlich, dass die Dämpfung der steigenden Gesundheitskosten und die Senkung der Prämienlast der Bevölkerung oberste Priorität hätten. «Das Gesundheitssystem muss finanzierbar bleiben», sagte die Bundesrätin. Die laufenden Reformprojekte im Gesundheitswesen würden ihre Wirkung entfalten, zeigte sich Engelberger überzeugt.

Weitere Massnahmen müssten jedoch folgen, sagten die Verantwortlichen von Bund und Kantonen unisono. Es brauche eine koordiniertere Versorgung im Gesundheitswesen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Studien belegten, dass in allen Bereichen durch effizientere Abläufe bis zu 20 Prozent der Kosten eingespart werden könnten. «Wir arbeiten daran», sagte die Bundesrätin.

«Eine reine Schmerztherapie»

Die Volksinitiative «Maximal zehn Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» dagegen bekämpfe nur die Symptome, nicht aber die Ursachen der steigenden Gesundheitskosten, sagte Baume-Schneider. In den Worten Engelbergers handelt es sich bei der Initiative um «eine reine Schmerztherapie».

Das Volksbegehren ist aus Sicht des Bundesrats auch deshalb abzulehnen, weil die Prämienverbilligungen künftig zu zwei Dritteln und nicht wie heute zur Hälfte vom Bund übernommen werden müssten. «Die Kantone hätten damit weniger Anreize, die Kosten zu senken», gab Baume-Schneider zu bedenken.

Die Initiative könne sogar kontraproduktiv sein, weil auch die individuellen Sparanreize der Prämienzahlenden «betäubt werden», so Engelberger. Die Initiative verletze zudem die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, weil Letztere nicht mehr selber bestimmen könnten, wie hoch die Prämienverbilligungen auf ihrem Gebiet betragen. Das heutige System funktioniere gut.

Steuererhöhungen wohl unvermeidlich

Bund und Kantone bevorzugen stattdessen den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments. Dieser koppelt die Höhe der von einem Kanton zu entrichtenden Prämienverbilligungen an dessen Gesundheitskosten. «Es wird mehr Geld als heute für Prämienverbilligungen zur Verfügung stehen», sagte Baume-Schneider.

Die Initiative hätte dagegen Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge. «Kürzungen in anderen Bereichen wären nötig», so Baume-Schneider. Falls sich das Parlament nicht einigen könne, seien Steuererhöhungen wohl unvermeidlich. Solche würden wiederum grosse Teile der Bevölkerung treffen.

Für die Kantone hätte die Umsetzung der Initiative schätzungsweise eine Milliarde Franken an Mehrkosten zur Folge. Engelberger bezeichnete das als «eine zu teure Schmerztablette».

Zu starre Kostenbremse

Die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitssystem (Kostenbremse-Initiative)» lehnen Bund und Kantone ebenfalls ab. Engelberger sprach von einem «Placebo», Baume-Schneider kritisierte den Mechanismus hinter der Initiative als «zu starr». Die Kostenbremse berücksichtige Faktoren wie die Alterung der Bevölkerung und den medizinischen Fortschritt nicht.

Auch hier soll statt eines neuen Verfassungsartikels ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz greifen. Dieses sieht vor, dass der Bundesrat alle vier Jahre festlegen muss, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) maximal steigen dürfen. Steigen die Kosten unbegründet stärker an als vereinbart, müssen Bundesrat und Kantone Massnahmen prüfen.

«Der Gegenvorschlag schafft die nötige Transparenz und holt die medizinischen Akteure an den Tisch», sagte Baume-Schneider. Die Leistungserbringer müssten zu Massnahmen Hand bieten. Falls die Initiative mit automatischen Massnahmen umgesetzt würde, drohe dagegen eine Rationierung der Gesundheitsleistungen. «Die Patienten hätten nicht mehr wie heute Zugang zur besten Versorgung.»